Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Baugeräten

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Baugeräten auf öffentl. Verkehrsfläche

Container, Baugeräte, Baumaterial usw., welche auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt werden sollen, bedürfen einer vorherigen Genehmigung/Sondernutzungserlaubnis. Diese Gegenstände sind i.d.R. zu kennzeichnen und gegenüber dem Verkehr abzusichern. Ggf. sind in diesem Zusammenhang verkehrslenkende Maßnahmen (teilw. Sperrung der Straße etc.) zu treffen.

Wie ?
Der Antrag muss vom Unternehmer oder der Baufirma, in Einzelfällen von Privatpersonen, mind. zwei Wochen vor Inanspruchnahme gestellt werden.

Unterlagen:
Soweit vorhanden ein Lageplan/Skizze, aus dem der Standort ersichtlich ist.

Gebühr:
Soweit eine Straßensperrung (teilweise/vollständig) notwendig ist, richtet sich die Gebühr nach der Gebührenverordnung zur StVO. Der Gebührenrahmen liegt bei 10,20 € bis 767,00 €. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche richtet sich die Gebühr nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Balingen. Die Gebühr beträgt zwischen 0,51 € und 1,53 € je Monat und qm.