Haushaltshilfen
Der Haushalt als Arbeitgeber
Private Haushaltshilfe
Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, können Sie selbst als Arbeitgeber auftreten und eine Haushaltshilfe einstellen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. Haushaltshilfen müssen angemeldet werden nur so entgehen Sie einer Geldbuße und der Haftung in vollem Umfang bei einem Unfall der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers.
Onlineanmeldung der Haushaltshilfe über die Unfallkasse und weitere Informationen von der Minijobzentrale
Haushaltshilfen die im Haushalt wohnen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Zoll beschreiben auf ihrer Internetseite auf was Sie achten müssen, wenn Sie eine europäische Haushaltshilfe legal in Ihrem Haushalt beschäftigen möchten.
Link zur Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Link zum Zoll
Haushaltshilfe über die Pflegeversicherung
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch
- für eine Haushaltshilfe über einen Pflegedienst
- oder für vom Landratsamt anerkannte Unterstützungsangebote nutzen.
Angesparte Entlastungsbeträge können noch bis zum 30.6. des Folgejahres verwendet werden.
Verschiedene Internetplatformen der Pflegekassen geben Ihnen einen Überblick zu den Anbietern und deren Konditionen, zum Beispiel der Vdek-Pflegelotse, der aok-pflegenavigator oder der bkk-pflegefinder .