Sondernutzung

Sondernutzung im öffentlichen Raum: Gastronomie

Gut gestaltete Außengastronomie trägt zu einer lebendigen Innenstadt bei.

Fußgängerzone mit Außengastronomie

Der Technische Ausschuss der Stadt Balingen hat beschlossen, dass neben Gehwegen und Platzflächen auch öffentliche Stellplätze in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober, für die Außengastronomie gebührenpflichtig zur Verfügung gestellt werden können. Die Gestaltung von Außenbewirtungsflächen prägen das Gesamtbild einer Stadt maßgeblich. Die Stadt Balingen hat daher für diese Flächen Gestaltungsrichtlinien beschlossen. Neben verkehrlichen und baurechtlichen Belangen bildet die ‚Richtlinie für Außengastronomie auf öffentlichen Stellplätzen‘ die Entscheidungsgrundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs.2 Satz 1 Straßengesetz BW.

Für die bauliche Anlage auf den öffentlichen Stellplätzen (= „Parklet“) ist neben der Sondernutzungserlaubnis auch eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Anträge benötigt es keine Bauvorlageberechtigung, d.h. sie können vom Antragsteller selbst gefertigt werden. In den Musteranträgen „Sondernutzung für Parklet“ und „Baugenehmigung für Parklet“ wird deutlich, welche Angaben enthalten sein müssen.

Das Amt für Stadtentwicklung hat gemeinsam mit der Zimmerei Gebrüder Dürringer GbR ein Musterparklet entwickelt. Das Parklet kann in der Neuen Straße 53 vor dem Geschäft BASTA angeschaut werden und steht ab der Saison 2025 bei der Zimmerei Dürringer zum Kauf. Das System ist modular aufgebaut, so dass es in der Länge individuell anpassbar ist. Es sind bepflanzbare Elemente aus Lärchenholz sowie schlankere Elemente aus dem HPL-Verbundwerkstoff Trespa Meteon in einer großen Farbpalette erhältlich. Durch den hochwertigen und robusten Fußboden aus Lärchenholz, in den auch Standplatten für Sonnenschirme integriert werden können, entsteht Terrassenfeeling. Eine Rampe aus Alublech sichert die geforderte Schwellenlosigkeit.

Aktuell werden folgende Gebühren erhoben:

    Auszug Lageplangrundlage        20 EUR

    Baugenehmigungsgebühr
    für die Errichtung/Erweiterung der Außengastronomie auf Stellplätzen:        208 EUR

    Sondernutzung: jährlich:
    Fläche innerhalb der Fußgängerzone        11 EUR/m²
    Fläche außerhalb der Fußgängerzone         8 EUR/m²

    Hinweis: Die Satzung der Stadt Balingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird zur Zeit überarbeitet. Geplant ist eine Anpassung und Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen ab dem Jahr 2025.