Bauantrag
Bauvorbescheid
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist zusammen mit den für die Klärung notwendigen Bauvorlagen beim Amt für Bau- und Planungsrecht einzureichen.
Die Baurechtsbehörde prüft im Hinblick auf die gestellten Fragen die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie hört Stellen an, deren Aufgabenbereiche betroffen sind.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend.
Unterlagen
Die Bauvoranfrage ist bis zum 31.12.2024 in Papierform bei der unteren Baurechtsbehörde (Neue Straße 31, 72336 Balingen) einzureichen. Aktuell benötigt das Amt für Bau- und Planungsrecht zwei Fertigungen in Papierform, bei Anträgen auf Grundstücken in den Ortsteilen drei.
Für eine schnellere Abwicklung der Bauvorhaben und im Hinblick auf die Digitalisierung der Bauantragsverfahren sind wir darauf angewiesen die Planvorlagen zusätzlich in digitaler Form zu erhalten. Die Anhörungen der verschiedenen Fachbehörden werden bereits jetzt vollständig digital abgewickelt. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns die kompletten Baugesuchunterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF - Format) per E-Mail an baugesuche@balingen.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den strukturierten Dateinamen im Anhang (140 KB).
Des Weiteren ist es auch möglich, die Unterlagen über das „Virtuelle Bauamt“ (ViBa) einzureichen. Hierfür benötigen Sie als Entwurfsverfasser*in ein Elster Unternehmenskonto für den Zugang zu dieser Kommunikationsplattform. Die PDF Dateien müssen im PDF/A-1 Format, in gleicher Struktur wie im Anhang (140 KB) angegeben, hochgeladen werden.
Ab dem 01.01.2025 sind alle Anträge in digitaler Form über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) einzureichen.
Formulare
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare