Bauantrag
Bauvorbescheid
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist zusammen mit den für die Klärung notwendigen Bauvorlagen beim Amt für Bau- und Planungsrecht einzureichen.
Vordrucke erhalten Sie bei der unteren Baurechtsbehörde oder zum Download als Online-Formular beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.
Die Baurechtsbehörde prüft im Hinblick auf die gestellten Fragen die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie hört Stellen an, deren Aufgabenbereiche betroffen sind.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend.