Die Ortschaftsräte der Balinger Stadtteile
In folgenden Ortschaften unserer Stadt besteht eine Ortschaftsverfassung: In Endingen, Engstlatt, Erzingen, Frommern - für die Stadtteile Dürrwangen, Frommern und Stockenhausen -, Heselwangen, Ostdorf, Streichen, Weilstetten - für die Stadtteile Roßwangen und Weilstetten - sowie in Zillhausen.
Diese Ortschaften verfügen über einen Ortsvorsteher sowie über Ortschaftsräte. Die Ortschaftsräte werden in allen wichtigen Angelegenheiten, die ihre Ortschaft betreffen, angehört und verfügen - jeweils für ihre Ortschaft - über eigene Entscheidungszuständigkeiten im Vergaberecht. Außerdem haben die Ortschaftsräte ein Vorschlagsrecht bei allen Themen, die ihre Ortschaft betreffen und beraten die örtliche Verwaltung ihrer Ortschaft.
Weitere Informationen zu den Ortschaftsräten und die örtlichen Verwaltungen erhalten Sie durch einen Klick auf das jeweilige Wappen.