Gesplittete Abwassergebühr
Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
Die Stadt Balingen erhebt für die Ableitung von Abwasser und dessen Reinigung in den öffentlichen Abwasseranlagen eine Abwassergebühr.
Bis zum 31. Dezember 2010 galt eine Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Schmutzwasserbehandlung wie auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlags-
wassers von Dachflächen, Einfahrten und weiteren Bebauungen abdeckte. Zum 01. Januar 2011 wurde diese Gebühr in eine gesplittete Abwassergebühr umgewandelt und damit in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Die aktuellen Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser sind in § 40 der Abwassersatzung der Stadt Balingen festgesetzt und betragen zum 01.05.2021 für:
Stadtrecht der Stadt Balingen
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispielhaft, mit welchen jährlichen Kosten eine vierköpfige Familie in einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Schmutzwasseranfall von 160 m³ und einer bebauten, befestigten und an den öffentlichen Kanal angeschlossenen Fläche von 150 m² zu rechnen hat:
Die Gebühren werden jährlich neu berechnet und vom Gemeinderat der Stadt Balingen beschlossen.
Mit dieser gesplitteten Abwassergebühr wurde keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wurde lediglich die bestehende Gebühr gerecht aufgeteilt.
Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Fläche, über die Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird.
Für die Schmutzwassergebühr wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zu Grunde gelegt.
Dieser Gebührenpflicht unterliegt jedes Grundstück, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.
Die Stadt Balingen hat die Stadtwerke Balingen beauftragt, die Gebührenbescheide auszufertigen, zu versenden und den Zahlungsverkehr abzuwickeln.
Hier haben wir nochmals einige der häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet
FAQ Gesplittete Abwassergebühr (221 KB)
Ihre versiegelte Grundstücksfläche hat sich geändert? Dann sind diese Dokumente für Sie wichtig:
Flächenänderungsanzeige (202 KB)
Merkblatt (756 KB)