Umwelt
Biotopverbundplanung Stadt Balingen
Die Stadt Balingen hat sich zum Ziel gesetzt, die Biodiversität zu stärken und dauerhaft zu entwickeln. Die kommunale Biotopverbundplanung stellt hierfür ein geeignetes Instrument dar
Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der kommunalen Biotopverbundplanung bildet der Fachplan Landesweiter Biotopverbund nach § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg. Auf dieser Grundlage wird ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen.
Durch Biotopvernetzung sollen Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und ein genetischer Austausch weiterhin ermöglicht werden. Gleichzeitig dient ein dauerhaft vielfältiger Naturraum der Naherholung und dem Tourismus. Die Maßnahmen fließen auch in die Bauleitplanung ein. Die Stadt Balingen will mit einer eigenen Biotopverbundplanung und deren schrittweisen Umsetzung einen wichtigen Beitrag vor dem Hintergrund eines zunehmenden Artenrückgangs sowie klimatischen Belastungen leisten.
Erster Zwischenstand präsentiert
In einem Zwischenbericht stellte das beauftragte Fachplanungsbüro StadtLandFluss aus Nürtingen und die Stadtverwaltung Balingen dem Gemeinderat die Ergebnisse vor.
Die Ermittlung der Schwerpunktbereiche im Offenland, außerhalb des Waldes, und die Benennung von sogenannten Ziel- und Schirmarten stehen im Mittelpunkt der bisherigen Bearbeitung. Dies sind ausgewählte Tierarten, die als Zeiger für ganze Artengemeinschaften oder bestimmte Qualitäten eines Habitats dienen, und durch deren Schutz "Mitnahme-Effekte" für weitere Arten erzielt werden. Von der Förderung der Schirmarten kann somit das Überleben der gesamten Lebensgemeinschaft profitieren.
Die fachliche Beurteilung von Biotopen erfolgt nach trockenen, mittleren und feuchten Standorten. Im Raum Balingen sind insbesondere Biotope mittlerer Ausprägung, meist als Streuobstwiesen, verbreitet. Mit geeigneten Trittstein-Flächen und neuen Grünstrukturen werden Schutzgebiete miteinander verknüpft. Pflanzen- und Tierarten können sich besser austauschen und gegenüber klimatischen Veränderungen anpassen.
Mit der Bestimmung der Ziel- und Schirmarten werden aus dem landesweiten Zielartenkonzept diejenigen herausgefiltert, die auf der Balinger Gemarkung vorkommen. 48 Zielarten wurden in Balingen herausgearbeitet. 13 Schirmarten wurden benannt. Hierzu zählen das Schwarzkehlchen, die Feldlerche, die Zauneindechse und die Wanstschrecke, eine Heuschreckenart.
Die oben genannte Präsentation kann hier heruntergeladen werden: (3,7 MB)
Weitere Beteiligungen erfolgt
Im Rahmen der Biotopverbundplanung fand zwischenzeitlich eine weitergehende Beteiligung von Fachbehörden statt. Diese stellt sicher, dass auch die relevanten Vorschriften und Anforderungen weiterer fachlicher Belange berücksichtigt werden. Die Stadt Balingen arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um eine abgestimmte Planung und Umsetzung zu gewährleisten. Darüber hinaus wird zeitnah eine Präsenzveranstaltung mit Landwirten im Raum Balingen stattfinden, um deren Perspektiven und Anliegen in die weitere Planung integrieren zu können (Veranstaltungskalender des Landwirtschaftsamtes: https://zollernalbkreis.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Veranstaltungskalender+Zollernalbkreis )
Auf dieser Grundlage wird ein Maßnahmenkonzept erstellt. Verbindlich wird die Planung durch einen abschließenden Gemeinderatsbeschluss. Die städtische Planung findet auch in übergeordneten, regionalen Planungen Berücksichtigung, damit ein zusammenhängender, großräumiger Biotopverbund entstehen kann.
Die Erstellung der Fachplanung wird zu 90 % vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Umsetzung von Maßnahmen ist bis zu 70 % förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
LUBW Baden-Württemberg:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/biotopverbund
Landratsamt Zollernalbkreis
https://www.zollernalbkreis.de/,(anker21633034)/landratsamt/aemter++und+organisation/biotopverbund#anker21633034