"Balingen - Gemeinsam stark für Pflege"

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und doch haben sie es immer noch schwer sich im Dschungel der Pflege zurechtzufinden.

Pflege ist so vielfältig wie das Leben und manchmal sind es Kleinigkeiten die entscheidend für den Erhalt unserer eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit sind.

So haben wir in unserem Modellprojekt „BALINGEN - GEMEINSAM STARK FÜR PFLEGE“ Informationen zu Pflegesituationen, zum besseren Umgang mit Belastungen und den gesetzlichen Möglichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengetragen. Wir das sind die Stadtverwaltung Balingen, die Unfallkasse Baden-Württemberg, die DAK-Gesundheit, die Deutsche Rentenversicherung sowie die vhs Balingen.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

Freistellung von der Erwerbsarbeit

Bezahlter Freistellungsanspruch von bis zu zehn Arbeitstagen

Im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Beschäftigte das Recht, der Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für eine/n Angehörige/n eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Für die Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung braucht noch kein Pflegegrad festgestellt worden zu sein, jedoch muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, die mindestens dem Pflegegrad 1 entspricht.

Der Antrag auf das Pflegeunterstützungsgeld ist bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen unverzüglich zu stellen.
Link zum Antrag

Pflegezeit, 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung

Die Pflegezeit ist eine vollständige oder teilweise (unbezahlte) Freistellung zur Pflege von nahen Angehörigen, in Betrieben mit mind. 15 Beschäftigten.

Beschäftigte, die die Pflegezeit bis zu schs Monate in Anspruch nehmen, haben einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Familienpflegezeit (max. 2 Jahre) und mindestens 15 Wochenstunden verbleibende Arbeitszeit

Wenn Sie einen Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Erwerbsarbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren.
Vorraussetzung ist, Sie sind bei einem Arbeitgeber mit mehr als 25 Beschäftig­ten tätig.

Beschäftigte, die die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen, haben in dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.wege-zur-pflege.de...