Vorsorgeregelungen
Vorsorgemappe
Der Kreisseniorenrat Zollernalbkreis hat eine umfassende Vorsorgemappe, inklusive Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung veröffentlicht. Diese Vorsorgemappe erhalten Sie im Zollernalb Klinikum, bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt, den Betreuungsvereinen, den Pflegestützpunkten bei niedergelassenen Allgemeinmedizinern und Internisten, den Kommunen und dem Kreisseniorenrat. Auch im Internet steht die Broschüre als Download zur Verfügung.
Link zur Vorsorgemappe
Vollmacht
Eine Vollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens ausstellen. Für den Fall, dass Sie in Situationen kommen, in denen Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, beispielsweise im Falle eines Komas oder bei einer demenziellen Erkrankung, kann diese Vertrauensperson in Ihrem Namen handeln. Im Gegensatz zur rechtlichen Betreuung unterliegt die Vollmacht nicht der gerichtlichen Kontrolle.
Link zum Justizministerium zum Thema Vollmacht
Link zu den Kontaktdaten der Notariate
Rechtliche Betreuung - Betreuungsverfügung
Die rechtliche Betreuung wird dann notwendig, wenn Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen (§1896 BGB) und Sie Niemand eine Vollmacht erteilt haben. In diesem Fall kann durch das Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Die Betreuungsverfügung stellt eine Möglichkeit dar für den Fall einer zukünftigen Betreuung Vorsorge zu treffen. Die Betreuungsverfügung legt fest, wer zum Betreuer bestellt werden soll und wie er/sie handeln soll.
Link zum Justizministerium zum Thema Betreuung
Der KVJS hat ein Wissensportal zum Thema rechtliche Betreuung eingerichtet. Dieses Wissensportal richtet sich an ehrenamtliche Betreuer, Interessierte und Angehörige.
Link zum Wissensportal
Ehegattennotvertretungsrecht
Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt und ist ausschließlich auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt. Für die Behandlung des oder der handlungsunfähigen Ehepartners oder Ehepartnerin dürfen Verträge abgeschlossen werden. Entscheidungen im Bereich der Vermögenssorge umfasst es nicht. Um für den Notfall möglichst umfassend vorzusorgen, empfiehlt sich deshalb weiterhin eine Vorsorgevollmacht.
Link zum Justizministerium zum Thema Ehegattennotvertretungsrecht
Patientenverfügung
Sie legen mit einer Patientenverfügung fest, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Mit der Patientenverfügung können Sie so Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie über das
Link zum Justizministerium zum Thema Patientenverfügung
Organspende
Mit dem Organspendeausweis können Sie erklären, ob Sie im Todesfall der Entnahme von Organen und Geweben zustimmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.organspende-info.de