Umwelt

Grundstücke an Gewässer

Informationen für Gewässeranlieger

Bäche und Flüsse erfüllen für die Bewohner unserer Stadt wichtige Aufgaben. Besondere Bedeutung haben sie für das Kleinklima und den Luftaustausch als Frischluftentstehungsgebiete. Sie stellen zusammen mit dem begleitenden Gewässerrandstreifen einen wichtigen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten dar. Es liegt daher in öffentlichem Interesse, intakte Gewässerabschnitte zu erhalten und soweit möglich durch menschliche Einflüsse geschaffene Versäumnisse aus der Vergangenheit zu beseitigen.

Rechte und Pflichten als Gewässeranlieger

Um die Bach- und Flussläufe zu erhalten, kommt den Gewässeranliegern eine wichtige Rolle zu. Rechte und Pflichten der Anlieger sind in der Wassergesetzgebung des Bundes und Landes verankert. Das Faltblatt Tipps und Infomationen für Gewässeranlieger der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH erläutert BürgerInnen Ihre Rechte und Pflichten am Gewässer und zeigt Möglichkeiten auf, was für Gewässer und Natur getan werden kann. Der Gewässerrandstreifen beträgt im Innenbreich 5,00 Meter ab Böschungsoberkante und im Außenbreich 10,00 Meter. Grundstückseigentümer und Pächter sind ebenso in der Pflicht wie die Stadt Balingen als unterhaltungspflichtige Körperschaft.

Eigentumsverhältnisse: Das Eigentum des Gewässerbetts liegt bei der Stadt Balingen. Die Grenze zwischen Gewässerbett und Ufergrundstücken wird durch die Linie des Mittelwasserstandes(MW) bestimmt. Die Gemeinde hat aber das Recht und die Pflicht, im Bereich der Böschung bzw. der Mittelhochwasserlinie (MHW) in das Eigentum einzugreifen (z.B. Baumanpflanzung).

Baurecht: Bauliche Anlagen innerhalb des Gewässerrandstreifens sind genehmigungspflichtig. Bauliche Anlagen sind z.B. Gebäude, Terrassen, Ufersicherungen, Einfriedungen und Aufschüttungen.

Uferabbrüche: Eine Wiederherstellung darf nur nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (Landratsamt) erfolgen.

Wasserentnahme: Die Entnahme von Wasser aus dem Gewässer mit Handschöpfgeräten ist erlaubt, sofern das Gewässer dadurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Wasserentnahme mit Pumpen ist genehmigungspflichtig.

Schutz des Gewässerrandstreifens: Neben den oben genannten baurechtlichen Punkten, darf im Gewässerrandstreifen kein Müll ablagert werden. Auch dürfen hier keine Gartenabfälle abgelagert oder kompostiert werden.

Im Hochwasserfall können abgelagerte Grünabfälle abgeschwemmt werden. An Engstellen (Brücken, Rechen, Verdolungen) setzt sich das Grünmaterial fest und kann zu hohen Schäden infolge von Überflutungen führen.

Uferbepflanzung, naturnahe Ufersicherung: Geeignet für die naturnahe Sicherung der Ufer sind Gehölze, die mit ihren Wurzeln die Bachsohle und das Ufer dauerhaft stabilisieren. Einheimische Gehölze sind an die Lebensbedingungen am Gewässer angepasst und bieten Lebensräume für zahlreiche Tierarten. Standortfremde Gehölze (z.B. Fichten, Thujen) führen zu instabilen Ufern, da ihre Wurzeln nicht in der Lage sind den Boden zu stabilisieren. Das Ufer kann aufgrund fehlenden Wurzelwerks ungehindert unterspült werden – Böschungsabbrüche sind die Folge.

Tipps und Informationen für Gewässeranlieger (4,4 MB)