Vergünstigungen
Schwerbehindertenausweis
Menschen mit Behinderung erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen durch die Behinderung entstehen. Die Versorgungsverwaltung ist für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, die Zuerkennung von Sondermerkzeichen wie auch Ausstellung der Ausweise für Parkerleichterungen zuständig.
Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis oder auf Blindenhilfe erhalten Sie beim
Landratsamt Versorgungsverwaltung
(Schwerbehindertenausweis)
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Öffentlicher Nahverkehr
Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen eine Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs erhalten. Weitere Informationen zum ÖPNV
Behindertenparkplätze
Wenn das Merkzeichen aG in Ihrem Schwerbehindertenausweis steht, können Sie den Parkausweis für den Behindertenparkplatz erhalten.
Behindertenparkplätze in der Innenstadt von Balingen (692 KB)
Behindertentoiletten
Der Euro-WC-Schlüssel öffnet beinahe alle Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten sowie öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden vieler Städte in Deutschland, Österreich, Schweiz und in weiteren europäischen Ländern.
Zuzahlungsbefreiung
Erwachsene müssen nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tasche für Rezeptgebühren, Krankenhauszuzahlung usw. zuzahlen. Für chronisch kranke Menschen gilt die niedrigere Belastungsgrenze von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.