Hochwasserinformationsdienst
Eigenvorsorge für den Hochwasserfall
Eigenvorsorge
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Eine gründliche Vorsorge und das Wissen um die Gefahren sind der beste Weg, um sich und seinen Besitz zu schützen. Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall hat die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH in einer Informationsbroschüre zusammengestellt.
Diese Kompaktinformation für Bürgerinnen und Bürger kann als pdf heruntergeladen werden.
Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall (4,3 MB)
Was tun, wenn Hochwasser droht? (1,2 MB)
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass keine Sandsäcke (weder gefüllt noch leer) ausgegeben werden können, da diese im Falle eines Hochwassers für die akut gefährdeten Gebiete benötigt werden.