Hochwasserinformationsdienst

Eigenvorsorge für den Hochwasserfall

Wasser der Eyach (Bach) überflutet Straße
Hochwasser an der Eyach

Eigenvorsorge
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Eine gründliche Vorsorge und das Wissen um die Gefahren sind der beste Weg, um sich und seinen Besitz zu schützen. Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall hat die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH in einer Informationsbroschüre zusammengestellt.
Diese Kompaktinformation für Bürgerinnen und Bürger kann als pdf heruntergeladen werden.

Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall (4,3 MB)

Was tun, wenn Hochwasser droht? (1,2 MB)

Der Hartplatz bei der Bizerba Arena ist nach Hochwasser überflutet
Hartplatz der Bizerba Arena steht unter Wasser

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass keine Sandsäcke (weder gefüllt noch leer) ausgegeben werden können, da diese im Falle eines Hochwassers für die akut gefährdeten Gebiete benötigt werden.