Ihre Ansprechpartner/-in

Bereich: Endingen

Sachgebietsleiter

Herr Christian Weiblen

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sachgebietsleitung

Sonderaufgaben

Bereich: Kernstadt Balingen

Frau Anna-Lena Maier

Amt für Bau- und Planungsrecht

Untere Denkmalschutzbehörde

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sonderaufgaben z.B. Vertragsrecht, Immissionsschutz, mehrere Rechtsgebiete, hohe Anforderungen an die Durchsetzung des Bescheids, städtebauliche und planungsrechtliche Aufgaben

Bereich: Balingen (ohne Kernstadt), Oststadt/Neige, Heuberg, Schmiden/Stettberg, Engstlatt

Frau Deborah Hatzenbühler

Amt für Bau- und Planungsrecht

Bereich: Dürrwangen, Frommern, Roßwangen, Stockenhausen, Weilstetten

Frau Karina Ernst

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Erzingen, Heselwangen, Ostdorf, Streichen, Zillhausen

Frau Ute Loose

Amt für Bau- und Planungsrecht

Aufgaben

Feuerungsanlagen

Bauantrag

Vom Antrag bis zur Baugenehmigung

Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Wie erhalte ich eine Baugenehmigung? Wann kann ich ein Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen? Auf diese und viele andere Fragen gibt es hier eine Antwort.

eingerüstete Neubauten mit umliegendem Baumaterial und Erdaushub

Novelle der Landesbauordnung vom 25.11.2023

Mit der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) wurden die Verfahrensvorschriften zur Ausrichtung an die digitale Verfahren angepasst. Dadurch haben sich einige Veränderungen ergeben.

1. Antragseingang

Bauanträge sind nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt bei der Unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Die Große Kreisstadt Balingen ist sowohl Gemeinde als auch unterer Baurechtsbehörde. Daher ändert sich hier nichts, außer dass die Bauantrage nicht mehr bei den Ortschaftsverwaltungen, sondern direkt beim Amt für Bau- und Planungsrecht eingereicht werden. 

2. Form und Kommunikation

Bauanträge können noch bis zum 31.12.2024 in Papierform bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden. Aktuell benötigt das Amt für Bau- und Planungsrecht zwei Fertigungen in Papierform, bei Grundstücken in den Ortsteilen drei.

Für eine schnellere Abwicklung der Bauvorhaben und im Hinblick auf die Digitalisierung der Bauantragsverfahren sind wir darauf angewiesen die Planvorlagen zusätzlich in digitaler Form zu erhalten. Die Anhörungen der verschiedenen Fachbehörden werden bereits jetzt vollständig digital abgewickelt.Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns die kompletten Baugesuchunterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF - Format) per E-Mail an baugesuche@balingen.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den strukturierten Dateinamen im Anhang (140 KB).

Des Weiteren ist es auch möglich, die Unterlagen über das „Virtuelle Bauamt“ (ViBa) einzureichen. Hierfür benötigen Sie als Entwurfsverfasser*in ein Elster Unternehmenskonto für den Zugang zu dieser Kommunikationsplattform. Die PDF Dateien müssen im PDF/A-1 Format, in gleicher Struktur wie im Anhang (140 KB) angegeben, hochgeladen werden. 

Ab dem 01.01.2025 sind alle Bauanträge in digitaler Form über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) einzureichen. 

3. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

Erforderliche Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (AAB) müssen in allen Bauantragsverfahren ausdrücklich mit beantragt werden. Vor der Novellierung mussten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nur im vereinfachten Verfahren oder bei der Errichtung von verfahrensfreien Bauvorhaben explizit beantragt werden, wenn diese außerhalb des Prüfumfangs lagen.

Die Einreichung eines AAB-Antrags ist notwendig, da die Angrenzeranhörung mit der Novellierung auf die Angrenzer beschränkt wurde, zu deren Lasten von einer nachbarschützenden Vorschrift eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erteilt werden soll. 

Die Beteiligung dieser Angrenzer erfolgt weiterhin vor der inhaltlichen Prüfung, weshalb der Umfang an Hand der nun vom Entwurfsverfasser benannten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen ermittelt werden muss. Werden bei Antragstellung nicht alle Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beantragt und somit erst später im Verfahren erkannt, hat dies zur Folge, dass eine erneute oder weiterführende Nachbarbeteiligung erforderlich werden kann, die die Entscheidung nochmals in die Länge ziehen kann. 

Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen können in einem frei verfassten Schriftstück aufgelistet werden oder durch das zur Verfügung gestellte AAB-Antrags (22 KB) Formular. 

Beim Amt für Bau- und Planungsrecht beraten wir Sie darüber hinaus bei Fragen zum Verfahren, zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, zu Bebauungsplänen, Satzungen und Gestaltungsfragen.

Vordruck für einen Bauantrag