Bauantrag
Digitaler Bauantrag
Bauanträge können aktuell bereits in digitaler Form über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) eingereicht werden. Ab dem 01.01.2025 ist die Einreichung von Bauanträgen verpflichtend in elektronischer Form vorgeschrieben. Hierfür benötigen Sie als Bauherr*in eine BundID und als Entwurfsverfasser*in ein ELSTER Unternehmenskonto. Die Zugangsdaten nach Beantragung erhalten Sie per Post, daher ist es empfehlenswert, dass Sie für die Ersteinreichung eines Antrages ausreichend Zeit einplanen (ca. 14 Tage). Die PDF Dateien müssen im PDF/A-1 Format, in gleicher Struktur wie im Anhang (140 KB) angegeben, hochgeladen werden.
Antragstrecken, die über ViBa zur Verfügung stehen:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen kann unter Verwendung eines zusätzlichen Antragsformulars über die Antragsstrecke "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO" einreicht werden.
Vordrucke erhalten Sie bei der unteren Baurechtsbehörde oder zum Download als Online-Formular beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.
Vollmacht
Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, dass der Antrag durch den Planverfassenden (Entwurfsverfasser*in) eingereicht wird. Da die Kommunikation über ViBa aussschließlich zwischen Behörde und Antragstellenden (Einreichenden) stattfindet. Bei Einreichung durch den Planverfassenden wird eine Vollmacht benötigt.
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. (102 KB)
Einzelheiten zu den unterschiedlichen Verfahrensarten erhalten Sie hier: