Standesamt
Aktuelles:
Zum 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts in Kraft.
Zur Namensgebung in der Ehe sowie zum Geburtsnamen des Kindes hat der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamte E.V. einen Namenskonfigurator entworfen. Diesen finden Sie unter Namenskonfigurator
Anbei finden Sie ein Erklärvideo des Fachverbands zum Ehenamensrecht Erklärvideo Ehenamensrecht sowie ein Erklärvideo zum Namensrecht für Kinder Erklärvideo Kindesnamensrecht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der
Bundesregierung
Bundesministerium der Justiz
Bei Fragen steht Ihnen das Standesamt jederzeit gerne zur Verfügung.
- Eheschließung
- Anmeldung der Eheschließung
- Trauungen
- Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Ausstellung von Urkunden
- Trauungen sind nach Absprache auch in allen Ortsteilen möglich - Geburten
- Geburtserstbeurkundung
- Erklärung zur Namensführung des Kindes
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung
- Ausstellung von Urkunden - Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Feuerbestattung
- Unterlagen zur Überführung ins Ausland
- Ausstellung von Urkunden - Kirchenaustritte
- Familienbuch
- Ausstellung von Familienbuchabschriften - Ehefähigkeitszeugnisse
für Deutsche zur Eheschließung im Ausland - Namensführung
- Nachträgliche Erklärung i.V.m. Eheschließung
- Wiederannahme eines früher geführten Namens
- Nachträgliche Namenserklärung bei Kindern;
- Namenserklärungen von Spätaussiedlern
Unsere Trauzimmer
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Zollernschloss