Gutachterausschuss
Bodenrichtwerte
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe der Gutachterausschüsse. Zuletzt wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Mittelbereich Balingen für alle beteiligten Städte und Gemeinden ermittelt und am 30.05.2022 beschlossen. Die Finanzbehörde hat bereits zum 28.02.2023 die Möglichkeit eröffnet, die Bodenrichtwerte zu korrigieren. Zum Ende des Jahres 2023 wurde nun erneut eine weitere Korrektur der Bodenrichtwerte ermöglicht. Diese Korrekturen betreffen nur die für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte (siehe unten: Korrektur der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022).
In diesem Zuge wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Mittelbereich Balingen auch die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 beschlossen. Es handelt sich hier um die Fortschreibung der städtebaulichen Bodenrichtwerte (siehe unten: Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023).
Bitte beachten Sie auf dem Portal von Boris-BW die unterschiedlichen Bodenrichtwertbereiche wie hier beschrieben.
Korrektur der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (Grundsteuer)
Die Finanzbehörde hat erneut die Möglichkeit eröffnet, die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 für die Grundsteuer zu korrigieren. Etliche Änderungen wurden bereits im Februar vorgenommen, weitere sind jetzt erfolgt. Das Finanzamt ändert nach der Veröffentlichung der geänderten Bodenrichtwerte bereits ergangene Bescheide von Amts wegen. Die Steuerpflichtigen müssen dazu nichts veranlassen. Die Änderung der Bescheide erfolgt nach Angaben der Finanzbehörde im Laufe des nächsten Jahres.
Diese korrigierten Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 können ab Januar 2024 dem Portal Boris BW entnommen werden unter dem Link:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de
Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 (städtebaulich)
In den Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen am 20.11.2023 und 21.11.2023 wurden die Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden Balingen, Geislingen, Rosenfeld, Schömberg, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Ratshausen, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg zum Stichtag 01.01.2023 besprochen und anschließend beschlossen. Es handelt sich hier um die Fortschreibung der städtebaulichen Bodenrichtwerte. Für die Bemessung der Grundsteuer sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 maßgebend.
Die nun aktuellen Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 können ab Januar 2024 dem Portal Boris BW entnommen werden unter Link:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Erläuterung des Bodenrichtwertes
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land und ggf. für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen abgeleitet.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke der Stadt Balingen und der beteiligten Städte und Gemeinden des Mittelbereichs Balingen sind der Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2023 zu entnehmen. Außerdem sind die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke auch als Übersicht in dem untenstehenden Dokument ersichtlich. Die Bodenrichtwerte für Waldflächen sind ohne Berücksichtigung des Aufwuchses. Auskünfte über den Wert des Baumbestandes bei Waldgrundstücken erteilen die staatlichen Forstämter. Die Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsflächen mit Wohnbebauung bezieht sich auf die mit einem Wohngebäude bebauten Flächen einschließlich der üblichen Umgriffsflächen.
Landwirtschaftliche Grundstücke und Wald zum Stichtag 01.01.2023 (424 KB)
Bodenrichtwerte der Stadt Balingen der vergangenen Jahre
- Bodenrichtwertkarte im Geoportal - Stichtag 31.12.2020
- Bodenrichtwertkarte im Geoportal - Stichtag 31.12.2018
- Bodenrichtwertkarte im Geoportal - Stichtag 31.12.2016
- Bodenrichtwertkarte im Geoportal - Stichtag 31.12.2014
- Bodenrichtwertkarte im Geoportal - Stichtag 31.12.2012
- Bodenrichtwertkarte im Geoportal - Stichtag 31.12.2010
Allgemeine Erläuterungen
- Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
- Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
- Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
- Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein spezifisches Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für bebaute und unbebaute Grundstücke beauftragen.
- Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
- Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsbehörde und dem Gutachterausschuss können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.
- Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Die Bodenwerte für die einzelnen Grundstücke können vom definierten Bodenrichtwert um bis zu max.+/- 30 % abweichen. Der sich hieraus ergebende Bodenrichtwertrahmen wird nachrichtlich dargestellt. Werte für Zentrums- oder Spitzenlagen können im Einzelfall von den Richtwerten stark abweichen und können bei Bedarf für den Einzelfall ermittelt werden.
Gutachterausschüsse haben den Markt nicht zu gestalten, sondern nachzuvollziehen.
Bodenrichtwertauskünfte
Mündliche oder schriftliche Auskünfte zu durchschnittlichen Lagewerten (Bodenrichtwerte) für die Städte und Gemeinden des Mittelbereiches Balingen
- (Fern-) mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
- schriftliche Auskünfte pauschal 28 € pro Grundstück
(gemäß §4 Abs. 7 Gutachterausschussgebührensatzung (196 KB))
Anmerkung: Hierbei handelt es sich um amtliche Auskünfte des Gutachterausschusses zu einzelnen Bodenrichtwerten.