Fördermittel Gewerbe
Allgemeiner Überblick
Um den Kommunen und Raumschaften des Ländlichen Raumes genügend Handlungsfelder für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, Ausbau der Wissensinfrastruktur, Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge, Intensivierung der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit sowie Klimaschutz und Energiewende zu geben, ist es notwendig eines dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel angepassten Entwicklungs- und Förderprogramms, um Impulse für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung zu geben.
Das aus der Erfahrung attraktivste Förderprogramm für Investitionen in unserer Region ist das „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)", auf welches deshalb unten stehend detaillierter eingegangen wird.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung am 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird
etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden. Neubauten werden bei gewerblichen Vorhaben nur noch gefördert, wenn deren wesentliche Tragwerkskonstruktion überwiegend aus ressourcenschonenden, CO2-bindenden Materialien (in der Regel Holz) besteht.
Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten bis spätestens 31.07.2026 bei der Gemeinde vorliegen.
Weitere Auskünfte zu den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung und Grundversorgung erhalten Sie bei Herrn Michael Wunderlich, Amt für Stadtentwicklung der Stadt Balingen, Tel.: 07433/170 289 oder 323 oder per Mail an michael.wunderlich@balingen.de oder
lena.sontheimer@balingen.de.
Informationen zum gewerblichen Förderschwerpunkt Arbeiten erhalten Gewerbetreibende bei Frau Katharina Ruoff, Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Balingen, Tel.: 07433/170 210 oder per Mail ankatharina.ruoff@balingen.de.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.
Förderprogramm "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" geht in die neue Auswahlrunde
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat erneut das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ mit einer Laufzeit bis 31. August 2027 für kleine und mittlere Firmen (KMU) ausgeschrieben. Innovationsstarke Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum können sich bewerben, um mit Hilfe der Förderung neue eigene Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Die Unternehmen sollten aufgrund ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein weiterer Fokus liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Zuwendungsfähig sind Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen dienen. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mit dessen Hilfe mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes innovatives Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten, wobei Zuwendungen unter 200.000 Euro nicht bewilligt werden können. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beläuft sich auf 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln.
Der Abgabetermin der Förderprogrammanträge 2026 ist der 28.02.26 (bitte Vorlaufzeit für die Antragserstellung beachten).
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt durch einen Aufnahmeantrag der Stadt Balingen in Zusammenarbeit mit den Betrieben. Firmen, die einen Förderprogrammantrag einreichen möchten, sollten sich daher baldmöglichst direkt mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Balingen in Verbindung setzen.
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt dann durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf Basis des Vorschlags eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:
Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: 07071 757-3327
E-Mail: Christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de
Weitere Informationen erhalten Balinger Betriebe bei Frau Katharina Ruoff Tel.: 07433/170 – 210 bzw. E-Mail: wirtschaft@balingen.de und unter www.balingen.de/wirtschaft.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Spitze auf dem Land,
ebenso
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen.
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