Bauantrag
Baugenehmigung gemäß § 49 Landesbauordnung
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie im Rahmen einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung stellen -sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht kommen.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und beteiligt weitere Fachbehörden und Dienststellen (z.B. die Denkmalschutzbehörde, die Straßenverkehrsbehörde, die Gewerbeaufsicht) am Verfahren.
Alle erforderlichen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind grundsätzlich durch separaten Antrag vom Bauherren zu beantragen.
Unterlagen
Der Bauantrag ist bis zum 31.12.2024 in Papierform bei der unteren Baurechtsbehörde (Neue Straße 31, 72336 Balingen) einzureichen. Aktuell benötigt das Amt für Bau- und Planungsrecht zwei Fertigungen in Papierform, bei Anträgen auf Grundstücken in den Ortsteilen drei.
Für eine schnellere Abwicklung der Bauvorhaben und im Hinblick auf die Digitalisierung der Bauantragsverfahren sind wir darauf angewiesen die Planvorlagen zusätzlich in digitaler Form zu erhalten. Die Anhörungen der verschiedenen Fachbehörden werden bereits jetzt vollständig digital abgewickelt.Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns die kompletten Baugesuchunterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF - Format) per E-Mail an baugesuche@balingen.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den strukturierten Dateinamen im Anhang (140 KB).
Des Weiteren ist es auch möglich, die Unterlagen über das „Virtuelle Bauamt“ (ViBa) einzureichen. Hierfür benötigen Sie als Entwurfsverfasser*in ein Elster Unternehmenskonto für den Zugang zu dieser Kommunikationsplattform. Die PDF Dateien müssen im PDF/A-1 Format, in gleicher Struktur wie im Anhang (140 KB) angegeben, hochgeladen werden.
Ab dem 01.01.2025 sind alle Bauanträge in digitaler Form über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) einzureichen.
Formulare
Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare
Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein (der sogenannte "Rote Punkt") erteilt wurde. Eine Bauabnahme erfolgt, wenn die Behörde dies ausdrücklich angeordnet hat.