Bauantrag
Kenntnisgabeverfahren
Sofern das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und nicht den planungsrechtlichen Festsetzungen widerspricht, kann statt des Genehmigungsverfahrens, das Vorhaben als Kenntnisgabeverfahren bei der Baurechtsbehörde angezeigt werden.
Vordrucke erhalten Sie bei der unteren Baurechtsbehörde oder zum Download als Online-Formular beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.
Ist für das Vorhaben noch eine andere Entscheodung notwendig (z.B. eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetzt, die Genehmigung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation) müssen Sie als bauherr zusätzlich zur Kenntnisgabe diese Entscheidung beantragen. Den Antrag zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation finden Sie hier (18 KB).
Im Kenntnisgabeverfahren wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis gegeben. Der Entwurfsverfasser ist beim Kenntnisgabeverfahren dafür verantwortlich, dass der Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, der Bauherr, dass die erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde erfolgen.
- einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,
- soweit alle Angrenzer dem Bauvorhaben schriftlich zugestimmt haben, 2 Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,
Im Kenntnisgabeverfahren sind die bautechnischen Nachweise vor Baubeginn von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, soweit das Bauvorhaben dies erfordert.