Bauantrag
Kenntnisgabeverfahren
Sofern das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, kann statt des Genehmigungsverfahrens, das Vorhaben als Kenntnisgabeverfahren bei der Baurechtsbehörde angezeigt werden.
Im Kenntnisgabeverfahren wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis gegeben. Der Entwurfsverfasser ist beim Kenntnisgabeverfahren dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, der Bauherr, dass die erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde erfolgen.
Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine andere Entscheidung notwendig (z.B. eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz), müssen Sie als Bauherr zusätzlich zur Kenntnisgabe diese Entscheidung beantragen.
- einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,
- soweit alle Angrenzer dem Bauvorhaben schriftlich zugestimmt haben, 2 Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,
Im Kenntnisgabeverfahren sind die bautechnischen Nachweise vor Baubeginn von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, soweit das Bauvorhaben dies erfordert.
Unterlagen
Der Bauantrag ist bis zum 31.12.2024 in Papierform bei der unteren Baurechtsbehörde (Neue Straße 31, 72336 Balingen) einzureichen. Aktuell benötigt das Amt für Bau- und Planungsrecht zwei Fertigungen in Papierform, bei Anträgen auf Grundstücken in den Ortsteilen drei.
Für eine schnellere Abwicklung der Bauvorhaben und im Hinblick auf die Digitalisierung der Bauantragsverfahren sind wir darauf angewiesen die Planvorlagen zusätzlich in digitaler Form zu erhalten. Die Anhörungen der verschiedenen Fachbehörden werden bereits jetzt vollständig digital abgewickelt.Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns die kompletten Baugesuchunterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF - Format) per E-Mail an baugesuche@balingen.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den strukturierten Dateinamen im Anhang (140 KB).
Des Weiteren ist es auch möglich, die Unterlagen über das „Virtuelle Bauamt“ (ViBa) einzureichen. Hierfür benötigen Sie als Entwurfsverfasser*in ein Elster Unternehmenskonto für den Zugang zu dieser Kommunikationsplattform. Die PDF Dateien müssen im PDF/A-1 Format, in gleicher Struktur wie im Anhang (140 KB) angegeben, hochgeladen werden.
Ab dem 01.01.2025 sind alle Bauanträge in digitaler Form über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) einzureichen.
Formulare
Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare
Entwässerungsantrag (18 KB)