"Balingen - Gemeinsam stark für Pflege"

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und doch haben sie es immer noch schwer sich im Dschungel der Pflege zurechtzufinden.

Pflege ist so vielfältig wie das Leben und manchmal sind es Kleinigkeiten die entscheidend für den Erhalt unserer eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit sind.

So haben wir in unserem Modellprojekt „BALINGEN - GEMEINSAM STARK FÜR PFLEGE“ Informationen zu Pflegesituationen, zum besseren Umgang mit Belastungen und den gesetzlichen Möglichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengetragen. Wir das sind die Stadtverwaltung Balingen, die Unfallkasse Baden-Württemberg, die DAK-Gesundheit, die Deutsche Rentenversicherung sowie die vhs Balingen.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

Verhinderungspflege

Wenn der/die Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, bereits sechs Monate pflegebedürftig ist, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten für eine Ersatzperson, wenn Sie als Pflegeperson ausfallen (wegen Urlaub, Krankheit ...). Der Anspruch besteht mit bis zu 1.612 € für maximal 42 Tage im Jahr.

Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei wer ersatzweise einspringt.

  • Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten.
    Auf Nachweis können weitere Aufwendungen erstattet werden (Fahrgeld, Verdienstausfall). In der Summe werden maximal 1.612 € im Kalenderjahr erstattet.
  • Wenn sonstige Personen einspringen (Privatpersonen, ambulante Pflegedienste, anerkannte Nachbarschaftshilfen) stehen maximal 1.612 € im Kalenderjahr zur Verfügung.

Weitere Informationen vom Gesundheitsministerium zur Verhinderungspflege

Um Leistungen aus der Verhinderungspflege zu erhalten, müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Antrag stellen und angeben wer die Pflege ersatzweise übernimmt.