Gestaltungsbeirat der Stadt Balingen
Der 2023 vom Gemeinderat der Stadt Balingen beschlossene Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Expertengremium mit vier renommierten Sachverständigen. Der Gestaltungsbeirat unterstützt unabhängig und beratend die kommunalen Gremien sowie die Verwaltung und spricht Empfehlungen für deren Entscheidungen aus.

Zielsetzung
Der Gestaltungsbeirat leistet einen wertvollen Beitrag zur positiven baulichen Entwicklung der Stadt Balingen einschließlich der Stadtteile. Der Gestaltungsbeirat ist ein kostenloses Beratungsangebot seitens der Stadt Balingen für Bauherren und Planer. Ziel dieser Beratung von Bauherren und Architekten ist sowohl die nachhaltige Sicherung einer hohen architektonischen und städtebaulichen Qualität in der Planungskultur in Balingen als auch die Förderung des baukulturellen Dialogs.
Der Gestaltungsbeirat soll überall dort, wo eine besondere städtebauliche Sensibilität erforderlich ist, zur Beratung hinzugezogen werden. Im Fokus liegen die behutsame Nachverdichtung von Wohn- und Stadtquartieren unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes und des Quartierscharakters sowie die stadträumlich verträgliche Integration zeitgemäßer Projekte in bestehende Strukturen.
Die Stadt Balingen betreibt seit Jahrzehnten erfolgreiche Stadtentwicklung. Die Stärkung und Weiterentwicklung der Baukultur ist eines von insgesamt acht übergeordneten gesamtstädtischen Zielen, welche sich aus der Evaluation und den öffentlichen Dialogphasen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Balingen (ISEK 2035) ableiten lassen.
Aufgaben
Der Gestaltungsbeirat beurteilt Bauvorhaben, die ihm vorlegt werden, im Hinblick auf ihre architektonische, städtebauliche, landschaftsplanerische und funktionale Qualität unter Berücksichtigung des Stadt- und Landschaftsbildes, der städtebaulich erhaltenswerten Bausubstanz, des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Die Themen Stadtgrün, Klimaschutz und Nachhaltigkeit haben an Bedeutung gewonnen und sind wesentlicher Bestandteil der Beurteilung von Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat.
Förderung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Das Land Baden-Württemberg fördert in den Jahren 2024 und 2025 die Arbeit von sieben kommunalen Gestaltungsbeiräten. Balingen erhält eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20.000 €. Insgesamt stellt das Land Mittel in Höhe von insgesamt 104.000 Euro zur Einrichtung, Verstetigung und Umstrukturierung eines Gestaltungsbeirats sowie für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit bereit.
Derzeitige Mitglieder
Sitzungstermine und Protokolle
Die öffentlichen Sitzungen finden in einem zweimonatigen Turnus im Konferenztrakt der Stadthalle, Charlottenstraße 27, 72336 Balingen statt. Die Sitzungstermine werden für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt, veröffentlicht und in die GemeindeRats-Info eingepflegt.Sitzungsunterlagen und Protokolle der Sitzungen finden Sie in der GemeindeRats-Info der Stadt Balingen
01.02.2024
15.03.2024
16.05.2024
27.06.2024
31.01.2025
Fragen und Antworten zum Thema Gestaltungsbeirat
Welche Bauvorhaben werden im Gestaltungsbeirat beraten?
Der Gestaltungsbeirat berät über Bauvorhaben, die städtebaulich prägend sind. Stadt- oder ortsbildprägend ist ein Vorhaben, welches aufgrund von Lage, Größe und Bedeutung Auswirkungen auf das Erleben des öffentlichen Raums in der Kernstadt und in den Altortlagen der Ortsteile hat. Bauherren und Architekten, die eine Beratung ihrer Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat wünschen, können sich direkt an die Geschäftsstelle wenden. Alternativ kann auch eine Anfrage seitens der Geschäftsstelle beim Bauherrn erfolgen, sofern eine Bauvoranfrage/Bauantrag im Bauordnungsamt eingereicht wurde und das Projekt nach interner Vorprüfung eine Beratung im Gestaltungsbeirat vorgeschlagen wird.
Wann erfolgt die Vorstellung im Gestaltungsbeirat?
Eine Beratung im Gestaltungsbeirat sollte so früh wie möglich erfolgen. Bauvorhaben sollten dem Beirat bereits im frühen Planungsstadium anhand von Lageplan, Entwurfsplänen und, wenn vorhanden, städtebaulichem Modell vorgestellt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige Abstimmung mit der Verwaltung zu baurechtlichen Belangen und bietet die Möglichkeit, dass alle Beteiligten gemeinsam gute Lösungen für das Bauvorhaben entwickeln können.
Öffentlich oder nicht öffentlich?
Zur Stärkung des baukulturellen Dialogs ist eine öffentliche Beratung anzustreben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen die Gelegenheit erhalten an den Prozessen der Stadtentwicklung teilzuhaben und sollen für qualitätsvolles, nachhaltiges Planen und Bauen sensibilisiert werden. Die Akzeptanz der Bauvorhaben wird durch einen transparenten Planungsprozess gestärkt. Auf formlosen Antrag der Bauherrschaft kann die Beratung aber auch nicht öffentlich erfolgen. Die Protokolle aus allen Sitzungen – auch aus den nicht öffentlichen Beratungen – werden öffentlich auf der Website der Stadt Balingen sowie in der GemeindeRats-Info eingestellt, sofern die Bauherrschaft nicht widerspricht.
Wie setzt sich der Gestaltungsbeirat zusammen?
Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus vier stimmberechtigten externen Sachverständigen zusammen. Je nach Bedarf können weitere Sachverständige hinzugezogen werden, z.B. im Bereich des Denkmalschutzes. Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates, Oberbürgermeister und/oder Bürgermeister sowie Fachleute aus dem Baudezernat sind weitere ständige Mitglieder.Die Sachverständigen kommen vorrangig aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur. Sie besitzen die Qualifikation zum Fachpreisrichter und müssen ihren Wohn-und Geschäftssitz außerhalb der Kammergruppe Zollernalbkreis haben. Die Sachverständigen dürfen zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in Balingen planen oder bauen, auch nicht innerhalb von Planungsgemeinschaften.Eine Beiratsperiode dauert für die Sachverständigen jeweils zwei Jahre, wobei nach Ablauf jeder Beiratsperiode ein bis zwei Mitglieder ausgewechselt werden. Die Mitgliedschaft darf zwei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen.
Wie läuft eine Sitzung des Gestaltungsbeirates ab?
Vor der Beratung eines Bauvorhabens in der Beiratssitzung erfolgt eine interne Vorbesprechung mit der Verwaltung zur Klärung der planungs- und baurechtlichen Belange sowie der städtebaulichen Rahmenbedingungen. Weiterhin findet eine nicht öffentliche Ortsbegehung durch den Gestaltungsbeirat statt.In der Beiratssitzung stellen die Bauherren bzw. ihre Planer ihr Bauvorhaben anhand einer Präsentation und bei Bedarf auch am Modell vor. Im Anschluss erfolgt eine Rückfragenrunde mit Diskussion. Auch bei öffentlichen Sitzungen haben nur die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sowie die Bauherren und deren Planer Rederecht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können als Zuhörer anwesend sein.Der Beirat verfasst als Ergebnis der Beratungen eine schriftliche Empfehlung. Sollte der Gestaltungsbeirat in der Sitzung eine Widervorlage des Vorhabens für erforderlich halten, so wird dies am Ende der Sitzung kommuniziert.Über jede Sitzung wird von der Geschäftsstelle ein Protokoll erstellt. Das Protokoll enthält die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates und wird dem Bauherrn und dessen Beauftragten, den stimmberechtigten Mitgliedern sowie den weitern ständigen Mitgliedern innerhalb einer Woche nach der Sitzung zugestellt.
Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat
Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats ist im Amt für Stadtentwicklung angesiedelt. Ihre Zuständigkeit umfasst die Vorbereitung und Protokollierung der Sitzungen, die persönliche Repräsentanz des Gestaltungsbeirats in der kommunalen Verwaltung, die telefonische und postalische Erreichbarkeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Downloads und Links
- https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/staedtebau/stadtentwicklung-und-baukultur/baukultur/gestaltungsbeiraete
- https://www.baukultur-bw.de/initiativ/foerderung-gestaltungsbeiraete/
- https://www.akbw.de/angebot/fuer-staedte-und-kommunen/gestaltungsbeirat-ortsentwicklungsbeirat
- Gestaltungsbeiräte für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (2018) (3,9 MB)
- Gestaltungsbeiräte Praxis und Förderung in Baden-Württemberg (2020) (26 MB)
- Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Balingen (1,9 MB)
