Weitere Informationen und Kontaktstellen

Allgemeine "Hilfe in allen Lebenslagen" finden Sie bei Service BW

Ansprechpartner in der Umgebung

Caritas-Zentrum Albstadt
Die Caritas bietet Sozial- & Lebensberatung, kat. Schwangerenberatung & Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an.
– Außenstelle Balingen –
Heilig-Geist-Kirchplatz 4
Tel.: 07431 95732-0
albstadt@caritas-schwarzwald-alb-donau.de
 
Diakonische Bezirksstelle Balingen
Das Angebot umfasst Sozial- & Lebensberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung & Suchtberatung.
Ölbergstraße 27
Tel.: 07433 160730
info@diakonie-balingen.de

Erziehungsberatung

Jugendamt

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Rechtsberatung

Gesetzliche Unfallversicherung

Ihr Kind ist während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert.

Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tageseinrichtung handelt, die betriebserlaubnispflichtig ist. Dazu zählen vor allem Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und Schulen.

Kinder sind auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen versichert. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson durch das zuständige Jugendamt.

Versichert sind

  • Kinder während des Besuchs der Tageseinrichtung bzw. der Betreuung durch die geeignete Tagespflegeperson,
  • Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht,
  • Teilnehmer an (aufgrund von Rechtsvorschriften erforderlichen) vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege von und zu der Einrichtung sowie offizielle Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Ausflüge oder Sportfeste) der Tageseinrichtungen oder Schulen.

Nicht versichert sind

  • private Tätigkeiten wie beispielsweise private Unterbrechungen der Wege (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Tageseinrichtung.
  • Kinder, die durch eine Tagespflegeperson betreut werden, die dafür nicht geeignet ist,
  • Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme an privaten Freizeitangeboten und
  • Kinder und Jugendliche, die in Kinder- und Wohnpflegeheimen untergebracht sind.

Wenden Sie sich bei einem Unfall an die Unfallkasse Baden-Württemberg.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

01.04.2021 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg