Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern entlang von Straßen und Gehwegen

Mit dem Herbst kommt die Zeit für den Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Ab 1. Oktober erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz, wieder Bäume, Sträucher und Hecken abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Die Bäume, Sträucher und Hecken sind seit dem letzten Rückschnitt während der Sommermonate stark gewachsen. An vielen Stellen ragen Äste und Ranken des Bewuchses von privaten Grundstücken in Straßen und Rad- und Gehwege hinein. Diese verengen an vielen Stellen den Platz für den Verkehr, verdecken Verkehrszeichen sowie die Straßenbeleuchtung und behindern an Kreuzungen und Einfahrten die freie Sicht. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen jedoch die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern. Jeder Anlieger ist daher gesetzlich verpflichtet, seine Bäume, Sträuchern und Hecken zu schneiden, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.Aus diesem Grund ist es sehr wichtig Anpflanzungen entlang des öffentlichen Verkehrsraums regelmäßig auf Überwuchs zu Kontrollieren und diese dann in den jetzt kommenden Herbst- und Wintermonaten entsprechend der unten abgebildeten Skizze zurückzuschneiden. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber auch der Anlieger, da diese bei Nichtbeachtung bei Unfällen in Haftung genommen werden könnten.Hierbei sind Hecken und Sträucher bis auf die Hinterkante der öffentlichen Flächen, Gehwege, Straßenkantensteine, Sicherheitsstreifen oder Rinnen, zurückzuschneiden. Bei Bäumen und überhängenden Sträuchern ist auf ein ausreichendes Lichtraumprofil, d.h. einen nicht bewachsenen Bereich, über Straßen von mindestens 4,50 m Höhe und über Gehwegen von mindestens 2,50m einzuhalten. Zusätzlich gilt zu beachten, dass sich nasse oder mit Schnee beladene Äste stark nach unten neigen können. Dies ist beim Schnitt mit einzukalkulieren. Straßenleuchten und Verkehrszeichen sind zwingend ganzjährig frei und gut sichtbar zu halten.Die Stadt Balingen bittet alle Anlieger von Straßen und Wegen, zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und dem fließenden Verkehr zu prüfen, ob ihre privaten Bäume, Sträucher und Hecken in öffentliche Gehwege und Straßen hineinragen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir die Anlieger, während der Wintermonate bis Ende Februar die entsprechenden Bereiche zurück zu schneiden. gez. Amt für Tiefbau

(Erstellt am 09. Oktober 2024)