Gewerbeummeldung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind (zum Beispiel neues Warensortiment, das für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich ist; Wechsel der Branche, Aufstockung vom Einzelhandel zum Großhandel).
Darüber hinaus müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
• bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
• bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Wie?
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
• Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular „Gewerbe-Ummeldung“ (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Anmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung.
• Über diesen Link können Sie die Gewerbeummeldung auch auf digitalem Wege erfassen und online vornehmen. Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall über PayPal.
Unterlagen:
- Zusätzlich zum Formular „Gewerbe-Ummeldung“ (GewA2) ist ein Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung) erforderlich
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Onlineanmeldung über diesen Link
Formular: Gewerbeummeldung (256 KB)
Formular: Beiblatt zur Gewerbeummeldung (183 KB)
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balingen und beträgt derzeit 18,00 €.