Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie

• einen Betrieb neu errichten,
• eine Zweigniederlassung neu errichten,
• eine unselbständige Zweigstelle neu errichten,
• einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
• ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
• einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. 
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
• Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
• Freie Berufe (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
• Verwaltung eigenen Vermögens

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Wie?
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
• Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 1" liegt bei der für die Anmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung.
• Über diesen Link können Sie die Gewerbeanmeldung auch auf digitalem Wege erfassen und online vornehmen. Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall über PayPal.

Unterlagen:
- Zusätzlich zum Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA1) ist ein Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung) erforderlich 
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)


Onlineanmeldung über diesen Link

Formular: Gewerbeanmeldung (280 KB)
Formular: Beiblatt zur Gewerbeanmeldung (156 KB)


Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balingen und beträgt derzeit 18,00 €.