Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
• bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
• bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Wie?
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax abmelden.
• Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular „Gewerbe-Abmeldung“ (GewA 3) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Anmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch zum Download zur Verfügung.
• Über diesen Link können Sie die Gewerbeummeldung auch auf digitalem Wege erfassen und online vornehmen. Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall über PayPal.
Unterlagen:
- Zusätzlich zum Formular „Gewerbe-Abmeldung“ (GewA3) ist ein Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung) erforderlich
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Onlineanmeldung über diesen Link
Formular: Gewerbeabmeldung (257 KB)
Formular: Beiblatt zur Gewerbeabmeldung (169 KB)
Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Balingen und beträgt derzeit 18,00 €.