Verkehrsregelnde Maßnahmen (Baumaßnahmen)

Antrag auf Anordnung

Für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken ist rechtzeitig vor Beginn bei der Straßenverkehrsbehörde eine sog. verkehrsrechtliche Anorndung einzuholen. Diese Anordnung gibt vor, wie die Arbeitsstelle gegenüber dem Fußgänger- und Fahrverkehr abzusperren und zu kennzeichnen ist sowie welche Verkehrszeichen aufzustellen sind. Das Aufstellen von Verkehrszeichen ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wie?
Der Antrag muss vom Unternehmer oder der Baufirma mnd. zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Unterlagen:
Zusätzlich zum Antragsformular ist eine Lageplan/Verkehrszeichenplan beizufügen, aus dem ersichtlich ist, wie der Verkehr geführt werden soll.

Gebühr:
Soweit eine Straßensperrung (teilweise/vollständig) notwendig ist, richtet sich die Gebühr nach der Ge-bührenverordnung zur StVO. Der Gebührenrahmen liegt bei 10,20 € bis 767,00 €.