Sprengstoffgesetz
Anträge und Anzeigen
Die Anträge müssen vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden und können entweder persönlich abgegeben oder auf dem Postweg verschickt werden
Gebühren für Anträge und Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen