Grundsteuer
Die Anträge müssen vom Antragsteller unterschrieben werden und können entweder bei der Stadtverwaltung Balingen abgegeben oder auf dem Postweg verschickt werden.
Der Antrag auf die jährliche Zahlung der Grundsteuer muss mindestens 3 Monate vor Jahresende der Stadtverwaltung Balingen vorliegen.