Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 sowie deren Nebengebäuden und Nebenanlagen ist gemäß § 51 Abs. 5 Landesbauordnung (LBO) - sofern nicht das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt wird- das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben.
Unabhängig davon, ob das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt oder nicht.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Baurechtsbehörde grundsätzlich nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Einhaltung der nach der Landesbauordnung erforderlichen Abstandflächen.
Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie die Herstellung der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift Stellplätze oder auch die Vorgaben des Brandschutzes, eingehalten werden. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen sind grundsätzlich durch separaten Antrag zu beantragen.
Der Abbruch von baulichen Anlagen kann nicht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt werden. Hierfür ist nur das Kenntnisgabeverfahren bzw. das normale Genehmigungsverfahren eröffnet.
Unterlagen
Der Bauantrag ist bis zum 31.12.2024 in Papierform bei der unteren Baurechtsbehörde (Neue Straße 31, 72336 Balingen) einzureichen. Aktuell benötigt das Amt für Bau- und Planungsrecht zwei Fertigungen in Papierform, bei Anträgen auf Grundstücken in den Ortsteilen drei.
Für eine schnellere Abwicklung der Bauvorhaben und im Hinblick auf die Digitalisierung der Bauantragsverfahren sind wir darauf angewiesen die Planvorlagen zusätzlich in digitaler Form zu erhalten. Die Anhörungen der verschiedenen Fachbehörden werden bereits jetzt vollständig digital abgewickelt.Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns die kompletten Baugesuchunterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF - Format) per E-Mail an baugesuche@balingen.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den strukturierten Dateinamen im Anhang (140 KB).
Des Weiteren ist es auch möglich, die Unterlagen über das „Virtuelle Bauamt“ (ViBa) einzureichen. Hierfür benötigen Sie als Entwurfsverfasser*in ein Elster Unternehmenskonto für den Zugang zu dieser Kommunikationsplattform. Die PDF Dateien müssen im PDF/A-1 Format, in gleicher Struktur wie im Anhang (140 KB) angegeben, hochgeladen werden.
Ab dem 01.01.2025 sind alle Bauanträge in digitaler Form über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) einzureichen.
Formulare
Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare
Mit der Ausführung des Vorhabens darf begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein (der sogenannte "Rote Punkt") erteilt wurde. Eine Bauabnahme ist nur notwendig, wenn dies in der Baugenehmigung explizit angeordnet wurde.