Weitere Informationen und Kontaktstellen

Allgemeine "Hilfe in allen Lebenslagen" finden Sie bei Service BW

Ansprechpartner in der Umgebung

Caritas-Zentrum Albstadt
Die Caritas bietet Sozial- & Lebensberatung, kat. Schwangerenberatung & Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an.
– Außenstelle Balingen –
Heilig-Geist-Kirchplatz 4
Tel.: 07431 95732-0
albstadt@caritas-schwarzwald-alb-donau.de
 
Diakonische Bezirksstelle Balingen
Das Angebot umfasst Sozial- & Lebensberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung & Suchtberatung.
Ölbergstraße 27
Tel.: 07433 160730
info@diakonie-balingen.de

Erziehungsberatung

Jugendamt

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Rechtsberatung

Was wird gewählt

Kommunalwahlen sind die Wahlen zu folgenden Kommunalvertretungen:

Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten wird auch von Gemeindewahlen gesprochen.
Bezirksbeiräte können aber nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden. Und dies auch nur dann, wenn es der Gemeinderat in der Hauptsatzung so vorsieht. Sonst bestellt der Gemeinderat die Bezirksbeiräte.

Hinweis: Die Wahlen all dieser Gremien finden in Baden-Württemberg am gleichen Tag statt.
In der Region Stuttgart wird gleichzeitig auch noch die Regionalversammlung gewählt.
Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, erfolgt die Wahl der Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts.

Die Mitglieder der Kommunalvertretungen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Vorzeitige Neuwahlen (wie bei der Landtagswahl und Bundestagswahl) sind nicht vorgesehen.
Wenn aber die Mitgliederzahl in einer der Kommunalvertretungen auf weniger als zwei Drittel der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl herabgesunken ist, wird eine Ergänzungswahl durchgeführt.

Hinweis: Die Bürgermeisterwahl gehört ebenfalls zum Oberbegriff der Gemeindewahlen. Sie wird in einem eigenen Kapitel dargestellt.

Freigabevermerk

Stand: 29.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg