Weitere Informationen und Kontaktstellen

Allgemeine "Hilfe in allen Lebenslagen" finden Sie bei Service BW

Ansprechpartner in der Umgebung

Caritas-Zentrum Albstadt
Die Caritas bietet Sozial- & Lebensberatung, kat. Schwangerenberatung & Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an.
– Außenstelle Balingen –
Heilig-Geist-Kirchplatz 4
Tel.: 07431 95732-0
albstadt@caritas-schwarzwald-alb-donau.de
 
Diakonische Bezirksstelle Balingen
Das Angebot umfasst Sozial- & Lebensberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung & Suchtberatung.
Ölbergstraße 27
Tel.: 07433 160730
info@diakonie-balingen.de

Erziehungsberatung

Jugendamt

Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten

Rechtsberatung

Niveaustufen und Ebenen

Bei einem Wechsel zwischen Werkrealschule, Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium der Normalform müssen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Leistungsanforderungen erfüllen, damit der Übergang in die andere Schulart erfolgreich gelingt.

Es gibt Schularten, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen.
Beispiel: An der Realschule können die Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und den Hauptschulabschluss erwerben.

Diese Schularten haben daher unterschiedliche Niveaustufen. Folgende Niveaustufen werden unterschieden:

  • Grundlegendes Niveau (G)
  • Mittleres Niveau (M)
  • Erweitertes Niveau (E)

In der Regel kommt es entscheidend auf das Niveau an, in das die Schülerin oder der Schüler wechseln will, nicht auf die konkrete Schulart. Zur einfacheren Einstufung werden die Schularten und Niveaustufen für den Übergang daher Ebenen zugeordnet:

Ebene 1:

  • Werkrealschule
  • Hauptschule
  • Grundlegendes Niveau (G) an der Realschule
  • Grundlegendes Niveau (G) an der Gemeinschaftsschule

Ebene 2:

  • Mittleres Niveau (M) an der Realschule
  • Mittleres Niveau (M) an der Gemeinschaftsschule

Ebene 3:

  • Gymnasium
  • Erweitertes Niveau (E) an der Gemeinschaftsschule

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.12.2023 freigegeben.