Wohngeld
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht, bewilligt
Wie ?
Antrag auf ausgefülltem formellem Vordruck mit Unterschrift des Antragstellers
Unterlagen:
sämtliche Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Leistungsbescheide vom Arbeitsamt oder Sozialamt, letzte Rentenanpassungsmitteilung, Unterhaltsnachweise usw.)
bei Mietzuschuss:
Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung inklusive Heizkostenabrechnung, bei Erstantrag Mietbescheinigung
bei Lastenzuschuss: Darlehensverträge, letzte Darlehenskontoauszüge, Bausparkontoauszüge, Grundsteuerbescheid, Eigenheimzulagebescheid
Gebühren: Gebührenfrei