Ansprechpartner

Herr Matthias Seitter

Gefahrenabwehr / Feuerwehrwesen / Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten

Fax (0 74 33) 1 70-3 52
Frau Diana Knaisch

Gefahrenabwehr / Feuerwehrwesen / Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten

Fax (0 74 33) 1 70-3 52

Waffenrecht und Waffengesetz

Anträge nach dem Waffengesetz und der Ausführungsverordnung zum Waffengesetz / AwaffV

Die Anträge müssen vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden und können entweder persönlich abgegeben oder auf dem Postweg verschickt werden

Unterlagen: Beim Antrag auf einen Europäischen Feuerwaffenpass ist ein Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 mm x 35 mm in Hochformat ohne Rand beizufügen.

Bei Anzeigen zum Erwerb von Schusswaffen durch Jäger ist der gültige Jagdschein vorzulegen.

Bei Anträgen zu Waffenbesitzkarten für Sportschützen ist eine Bedürfnisbescheinigung des Vereines und des Schießsportverbandes beizufügen.

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
Bezeichnung Gebühr
Jäger 40,00 €
Sportschützen 55,00 €
Erben 50,00 €
Waffensammler 55,00 € bis 170,00 €
Eintrag einer Erwerbsberechtigung
Bezeichnung Gebühr
Jäger - Kurzwaffe 35,00 € / 50,00 €
Sportschütze 50,00 €
Bezeichnung Gebühr
Anzeige des Waffenerwerbs / Überlassens von Waffen 15,00 €
Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins 50,00 €
Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass 40,00 €
Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses 20,00 €
Erlaubnis zum Verbringen von Waffen in und aus dem Bereich des Waffengesetzes 20,00 €
Aufbewahrungskontrolle 50,00 € bis 150,00 €