Waffenrecht und Waffengesetz
Anträge nach dem Waffengesetz und der Ausführungsverordnung zum Waffengesetz / AwaffV
Die Anträge müssen vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden und können entweder persönlich abgegeben oder auf dem Postweg verschickt werden
Unterlagen: Beim Antrag auf einen Europäischen Feuerwaffenpass ist ein Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 mm x 35 mm in Hochformat ohne Rand beizufügen.
Bei Anzeigen zum Erwerb von Schusswaffen durch Jäger ist der gültige Jagdschein vorzulegen.
Bei Anträgen zu Waffenbesitzkarten für Sportschützen ist eine Bedürfnisbescheinigung des Vereines und des Schießsportverbandes beizufügen.